Romanshorn

Bauherr: Politische Gemeinde Romanshorn
Auftraggeber: Politische Gemeinde Romanshorn
Architekt: Andreas Hermann AG und Hager Landschaftsarchitektur AG
Projektphase: Wettbewerb
Planung & Realiserung: n.a.
Baukosten Total / BKP2: CHF 3,5 Mio.
Leistungsumfang: Studienauftrag

Projektbeschrieb

Die Stadt Romanshorn bewirbt sich mit einem Städtebauprojekt beim Kanton um Mittel aus dem Börsengang der Thurgauer Kantonalbank. Die städtebauliche Konzeption für das Hafenbecken Nord in Romanshorn will auf dem Festland einen Hafenboulevard vom Bahnübergang Bankstrasse bis zum Seeufer etablieren. Er verläuft parallel zum Hafenbecken und verbindet die Innenstadt mit dem See. Als Abschluss soll ein Pier mit einer Gesamtlänge von 420m und einer Breite von 6m geplant werden. Gegliedert ist die Landungsbrücke durch drei Plattformen mit den Ausmassen von je 19m auf 60m. Der Steg besteht aus zwei Längsträgern im Abstand von 3.4 m mit Spannweite von 18 bis 20 m. Sie wirken als Durchlaufträger mit einer maximalen Deformation von L/600, ca. 30 mm, damit allfällige Schwingungen nicht beeinträchtigend wirken.
Die Trägerstösse sind dilatierend ausgebildet und befinden sich ca. 4 m neben den Pfahlstützen. Die Längsträger sind im Abstand von ca. 3.0 m zur Stabilisierung mit Querträgern verbunden. Als Belag sind selbsttragende Lärchenbalken geplant, welche auf den Längsträgern aufliegen und auf der Seite jeweils 1.3 m auskragen. Die Geländerpfosten haben einen Abstand von ca. 1.5 m und werden direkt an die Lärchenbalken befestigt. Die Plattforminseln werden als Trägerroste aus Walzprofilen unterschiedlicher Dimensionen ausgeführt. Der Trägerabstand für die Aufnahme der Holzbalken beträgt ca. 4.0m. Die Konstruktion entlang der Ränder und die Geländer sind gleich wie beim Steg ausgebildet. Die gesamte Stahlkonstruktion wird auf verzinkten Stahlpfählen abgestellt, welche i.d.R. vom Ponton aus gerammt werden. In Ufernähe müssen die Pfähle aufgrund des hoch anstehenden Felsuntergrunds gebohrt werden.
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